Urteil in Neuss:

Kinderporno-Urteil gefällt


Zwei miteinander verheiratete Männer sind gestern vom Neusser Amtsgericht zu jeweils zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Polizei hatte in der Wohnung der beiden 40 und 50 Jahre alten Angeklagten einen Computer mit einer Vielzahl von kinderpornografischen Fotos und Filmen sichergestellt. Unter anderem waren gefesselte Babies und Kleinkinder bei Sex-Spielen mit Erwachsenen zu sehen. Dies sei eine »Seuche in der Gesellschaft«, sagte der zuständige Richter. Als Jurist müsse man sich zum Anwalt dieser Kinder machen. Die beiden Angeklagten sind seit 2004 miteinander verheiratet. Bei einem von beiden handelt es sich um einen arbeitslosen Kellner, er hatte zu den Vorwürfen geschwiegen. Der andere will von den Fotos und Filmen nichts gewusst haben. »Wenn ich die Bilder sehe, wird mir speiübel«, sagte Richter Heiner Cöllen und verhängte noch 1500 Euro Geldbuße.

Quelle: Haigerer Kurier vom 14.03.2006

 

Kommentar der Initiative:

Kann man bei zehn Monaten Haft auf Bewährung tatsächlich von einem harten Urteil sprechen? Gerade im Hinblick auf die Aussage des zuständigen Richters, dass ein Jurist sich zum Anwalt dieser Kinder machen muss, hätte man sicherlich mehr erwarten können. Eine »Seuche in der Gesellschaft« ist es in der Tat. Doch ihr mit solchen Urteilen zu begegnen, wird daran nichts ändern.

Olaf Tannenberg
für die Initiative USER HELFEN


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