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Urteil in Neuss:
Kinderporno-Urteil
gefällt
Zwei miteinander verheiratete Männer sind gestern vom Neusser
Amtsgericht zu jeweils zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt
worden. Die Polizei hatte in der Wohnung der beiden 40 und 50 Jahre
alten Angeklagten einen Computer mit einer Vielzahl von
kinderpornografischen Fotos und Filmen sichergestellt. Unter anderem
waren gefesselte Babies und Kleinkinder bei Sex-Spielen mit Erwachsenen
zu sehen. Dies sei eine »Seuche in der Gesellschaft«, sagte der zuständige
Richter. Als Jurist müsse man sich zum Anwalt dieser Kinder machen. Die
beiden Angeklagten sind seit 2004 miteinander verheiratet. Bei einem von
beiden handelt es sich um einen arbeitslosen Kellner, er hatte zu den
Vorwürfen geschwiegen. Der andere will von den Fotos und Filmen nichts
gewusst haben. »Wenn ich die Bilder sehe, wird mir speiübel«, sagte
Richter Heiner Cöllen und verhängte noch 1500 Euro Geldbuße.
Quelle: Haigerer
Kurier vom 14.03.2006
Kommentar der
Initiative:
Kann man bei zehn Monaten Haft auf Bewährung
tatsächlich von einem harten Urteil sprechen? Gerade im Hinblick auf
die Aussage des zuständigen Richters, dass ein Jurist sich zum Anwalt
dieser Kinder machen muss, hätte man sicherlich mehr erwarten können.
Eine »Seuche in der Gesellschaft« ist es in der Tat. Doch ihr mit
solchen Urteilen zu begegnen, wird daran nichts ändern.
Olaf Tannenberg
für die Initiative USER HELFEN
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