Der Fall Stephanie


»Dieser Mensch muss ins Gefängnis, für immer.«

Die Dresdner Gymnasiastin Stephanie Rudolph, die im Januar entführt und 36 Tage eingekerkert wurde, spricht erstmals über ihr Martyrium - und über ihren Peiniger, der sie mehr als 100 Mal vergewaltigte. Ihre Angst: Dass der Sextäter Mario M. milde verurteilt wird und irgendwann wieder frei kommt.

Hamburg - Die Geschichte der Stephanie Rudolph ist zum einen eine über das schwer verständliche Versagen der Dresdner Polizei. Volle 36 Tage im Winter musste das damals 13-jährige Mädchen in der Gewalt ihres Peinigers durchleiden. 36 Tage vom Morgen des 11. Januar 2006 an, als der arbeitslose Mario M. sie auf dem Schulweg abfing, ihr Handschellen anlegte, sie in eine Sperrholzkiste in seinem Auto einsperrte und in seine Wohnung in der Dresdner Laubestraße 2 abtransportierte - bis zum 15. Februar, als die Polizei sie endlich aus der Zweizimmerwohnung befreite.

36 Tage, in denen Mario M. sie über 100 Mal vergewaltigte und seine perversen Sexfantasien an ihr auslebte, wie nun der SPIEGEL nach Gesprächen mit dem Mädchen, ihren Eltern und Anwälten berichtet.

In dieser Zeit mühten sich die Mitarbeiter der Dresdner »Sonderkommission Stephanie«, den Aufenthaltsort des Mädchens zu klären - doch dabei verfolgten die Beamten eine falsche Spur nach der anderen.

So vermuteten sie, Stephanie könnte von zu Hause ausgerissen sein. Schließlich hatte das Mädchen einmal eine Phantasiegeschichte aufgeschrieben, in der sie selbst als Tochter eines schillernden Stars auftaucht; auf Zypern im Urlaub mal für einen Jungen geschwärmt. Dann wiederum mutmaßte die Soko, Stephanie sei von einem Erpresser entführt worden, der es auf Lösegeld abgesehen haben könnte. Irgendwann fiel der Verdacht sogar auf Stephanies Bruder und den Vater. »Haben Sie, Herr Rudolf, mit Stephanies Verschwinden etwas zu tun?« wurde der gefragt.


»Streng dich doch an«

Erst spät, drei Wochen nach der Entführung, suchte die Polizei zum ersten Mal in der Datei »Pass«, die Sextäter in der Nachbarschaft ihres Elternhauses verzeichnet - eigentlich eine Routineabfrage. Selbst jetzt kam die Polizei nicht weit. Stephanies Peiniger Mario M. war zwar schon 1999 verurteilt worden, nachdem er ein 14-jähriges Mädchen überfallen und vergewaltigt hatte. Doch in der Datenbank stand er als »sexuell motivierter Straftäter« verzeichnet - die Soko suchte nach dem Stichwort »Sexualtäter« und fand deshalb keinen Hinweis. Bei einer Abfrage in einer anderen Datenbank wurden nur Einträge bis zum Jahr 2001 zurück durchsucht - wieder Fehlanzeige.

Die Geschichte von Stephanie Rudolph ist zum anderen eine von fast unbeschreiblichen, privaten Höllenqualen, die die Dresdner Schülerin im Winter 2006 durchlitt. Mario M. arbeitete eine von Hardcore-Pornos inspirierte Liste an ihr ab, hakte sie Kästchen um Kästchen ab - die Stellungen, die Verkleidungen, mit Schamhaaren, ohne Schamhaare. Er zeigte ihr Netz-Handschuhe und eine schwarze Augenmaske, die sie tragen sollte. Für die Videoaufnahmen zwang er Stephanie, zu lächeln. Es sollte aussehen, als habe sie Spaß - so wie bei den Frauen aus seinen Pornos. Wenn es nicht danach aussah, wurde er wütend, brüllte: »Streng dich doch an.«

Zwischendrin immer wieder Phasen von bizarrer Schein-Normalität - die beiden sehen Kinderfilme im Fernsehen oder »TKKG«. Er spielt Computer, sie liest ihre Schulbücher. In der Wohnung gibt es kaum Möbel - Mario M., früher mal Verschaler am Bau, hatte seit Jahren keine feste Arbeit. Nur eine Matratze gibt es, eine Kochplatte, einen Computer, drei Videorecorder, einen Fernseher, ein Doppelbett. An der Wand hat Mario M. zwei Stahlösen befestigt - an einer kettet er Stephanies Hand an, die zweite ist für den Fuß. Wenn er aus der Wohnung geht, sperrt er Stephanie in die Kiste, in der er sie auch entführte. Einen Meter lang, einen halben Meter hoch und breit ist sie. Sie hat keine Luftlöcher und keine Sehschlitze.


Eine Entschuldigung - wie schon viele zuvor

Weil Mario M. ihr drohte, »Auftragskiller« auf sie zu hetzen, die er angeblich aus seiner kurzen Zeit in Gefängnis Bautzen kannte, wagte sie keinen Fluchtversuch. Immer wieder überlegte sie, wie sie die Polizei auf ihre Spur bringen könnte, ohne dass Mario M. denken könnte, sie habe ihn verraten. Später, als der Täter begonnen hatte, mit ihr nachts an der Elbe spazieren zu gehen, wurden beide auf dem Weg dorthin einmal von einer Polizeistreife angehalten. Stephanie saß gefesselt auf dem Beifahrersitz von Mario M.s rotem Renault Rapid; M. ging den Beamten entgegen. Stephanie traute sich nicht, um Hilfe zu schreien.

Schließlich begann sie, heimlich in der Küche Zettel mit Hilferufen zu schreiben. »Ich bitte die Polizei, kein Wort zu Herrn M. zu sagen, weil dies meinen Tod bedeuten könnte«, stand auf einem. Nachts, wenn sie gemeinsam mit Mario M. zum Altglascontainer um die Ecke ging, ließ sie diese Zettel fallen. Am 15. Februar fand morgens ein Nachbar einen davon, ging zur Polizei. Um kurz vor eins an diesem Tag wurde Mario M. festgenommen - er leistete keinen Widerstand.

Mario. M. hat sich inzwischen über seinen Anwalt für seine Taten entschuldigt. Ihm sei klar, dass er »die Schuld, die er auf sich geladen« habe, nicht »aus der Welt zu räumen« vermöge. Er hat auch inzwischen pauschal gestanden, Stephanie entführt und zum Sex gezwungen zu haben. Er habe gehofft, dass Stephanie der Sex mit ihm irgendwann gefallen werde, sagte er.

Stephanie und ihre Familie hoffen nun, dass Mario M. nicht noch einmal freikommt, sondern zu lebenslänglicher Sicherheitsverwahrung verurteilt wird. Sie wissen, dass geständigen Sextätern oft ein Strafrabatt eingeräumt wird. Deshalb redet Stephanie Rudolph nun selbst über ihre Tage des Aushaltens und Durchhaltens, und sie will es auch im Prozess tun, obwohl sie es nicht müsste. »Ich habe Angst, ihm noch einmal auf der Straße begegnen zu müssen. Dieser Mensch muss ins Gefängnis, für immer.«

Argumente für eine lebenslange Verwahrung gibt es genug - denn Mario M. hat nach Aussagen seiner Ex-Freundinnen schon vorher immer wieder Frauen geschlagen und auch vergewaltigt. Zwei von ihnen trauten sich nicht zur Polizei. »Ich hatte Angst, dass er sich sonst rächt«, sagte eine von ihnen dem SPIEGEL. Einmal schlug er diese Frau so stark, das ihr Trommelfell riss. Ein anderes Mal fiel er 1994 in der Nacht über sie her, vergewaltigte sie - und zeugte dabei vermutlich ihre gemeinsame Tochter. Auch dieser Frau sagte er hinterher immer wieder, es tue ihm leid.

Schon Mario M.s erstes Opfer hatte Anzeige gegen ihn erstattet - 14 Jahre vor Stephanie Rudolphs Entführung. Dieses erste Opfer berichtete dem SPIEGEL, Mario M. habe mit dem Wäscheständer nach ihr geworfen, sie an den Haaren hinter sich hergerissen, zwei Mal mit einem Gasrevolver auf sie geschossen. Schon damals sei er immer wieder ausgeflippt, in Anfällen von Wut. Ständig habe er Sex gewollt, sie mitten der Nacht dafür aufgeweckt. Einmal drückte er wie im Affekt seine Hände um ihren Hals und würgte, bis sie sich tot stellte. Erst dann verließ sie ihn, rannte weg. Als er später ihre Wohnungstür eintrat und auf sie schoss, erstattete sie Anzeige. Der Staatsanwalt stellte das Verfahren am 16. März 1992 ein - es bestehe »kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung«, schrieb er.


Quelle: Spiegel vom 06.11.2006

 

Weißer Ring:

Stephanie wird zum zweiten Mal Opfer


Berlin/Mainz/dpa. Durch die spektakuläre Kletteraktion des Angeklagten Mario M. auf das Gefängnisdach ist die 14-jährige Stephanie nach Aussage der Hilfsorganisation Weißer Ring zum zweiten Mal Opfer geworden. »Sie ist wieder dem Täter und seinem Handeln ausgeliefert«, sagte der Sprecher des Weißen Ringes, Helmut Rüster, in einem dpa-Gespräch.

Der Täter bestimme erneut über das Leben und Wohlbefinden seines Opfers, indem er den Prozess mit seinen Taten verzögere und unterbreche. »Das Unfassbare ist außerdem, dass die Justiz mehr auf die Rechte des Täters achtet als auf die des Opfers.«

Der Prozess gegen den geständigen Sexualstraftäter Mario M. wird nach dessen 20-stündigem Aufenthalt auf dem Dach eines Gefängnisses erst am 21. November weiter gehen. Ein Amtsarzt erklärte den Angeklagten am Donnerstag für nicht verhandlungsfähig.

»Es ist aus Opfersicht unerträglich, dass ein Mensch, der sich wie der Täter so gegen die Gesellschaft stellt, mit Samthandschuhen angefasst wird«, sagte Rüster. »Ein Mensch, der zu solchen Taten fähig ist und 20 Stunden aufrecht auf dem Dach stehen kann, der kann auch im Gerichtssaal sitzen - meinetwegen auch mit einer Heizdecke um die Schultern«, sagte Rüster in Mainz.

Der Angeklagte habe zwar ein Recht auf ein faires Verfahren. »Aber er hat ein eindeutiges Zeichen gesetzt«, sagte Rüster. Jetzt müsse auch der Rechtsstaat ein Zeichen im Sinne des Opferschutzes setzen. »So ein Mensch hat kein Anrecht auf Privilegien.«

Problematisch sei außerdem, dass durch Vorfälle wie in Dresden auch das Vertrauen der Bürger in die Justiz insgesamt verloren gehen könnte. »Viele fragen sich jetzt, wie es sein kann, dass ein Täter zwar gefasst wird, aber immer noch nicht unter Kontrolle gehalten werden kann, sondern sich in aller Öffentlichkeit produziert«, sagte Rüster. »Wenn aber das Vertrauen der Bürger verloren ginge, dann wäre das das Schlimmste, was unserem Rechtsstaat passieren könnte.«

Der Fall Stephanie ist für die Deutsche Kinderhilfe Direkt wegen des Umgangs mit dem vorbestraften Sexualstraftäter Mario M. typisch für das deutsche Rechtssystem. »Es begann mit der vorzeitigen Entlassung gegen den Willen der Gefängnisleitung, es folgten gravierende Ermittlungspannen und nun der Hofgang«, hieß es in einer Mitteilung vom Donnerstag in Berlin.

Dies verdeutliche, »dass unser Justizsystem diese besondere Art von Kriminellen wie ganz normale Straftäter behandelt«. Sie seien aber keine Steuersünder, Betrüger oder Räuber, sondern verfügten über spezielle kriminelle Energie, die sie lebenslang zu potenziellen Straftätern mache.

Der Verein forderte die Landesinnenminister auf, die seit Jahren bekannten Probleme endlich anzufassen und die Gesetze zum Schutz der Kinder konsequenter anzuwenden. »Es kann nicht angehen, dass trotz Warnungen von Kriminalpsychologen und Kripobeamten diese Täter nicht in Sicherheitsverwahrung genommen werden.« Statt in Talkrunden vollmundig von einem kinderfreundlichen Deutschland zu sprechen, müsse die Politik ihre Verantwortung wahrnehmen. »Unser Rechtsstaatsverständnis sollte doch bedeuten: Opferschutz vor Täterschutz und im Zweifel für das Kindeswohl!«


Quelle: Mitteldeutsche Zeitung vom 10.11.2006

 

Anmerkung: Im Prozess gegen Stefanies Peiniger Mario Mederake (36) ist am 14. Dezember 2006 ein gerechtes Urteil gefällt worden: 15 Jahre Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung.


Olaf Tannenberg
für die Initiative USER HELFEN
am 11. Januar 2007


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